Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 5inline Motorsport GbR gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmen mit der 5inline Motorsport GbR schließt. Der Vertrag wird in der deutschen Sprache verfasst. Ein Vertrag gilt ab der Annahme eines unterbreiteten Angebotes als rechtskräftig abgeschlossen.

  1. Selbst angeliefertes Material Selbst angeliefertes Material, dazu gehören auch durch den Kunden aufgebaute Motoren, wenn sie mittels Materials der Firma 5inline Motorsport GbR aufgebaut wurden oder durch eine Fremdfirma aufgebaut wurden, ist nicht garantie- und gewährleistungsfähig, da es sich um Motorsport und Rennsport Teile handelt. Die Firma 5inline Motorsport GbR behält sich das alleinige Recht vor, Garantieleistung auf diese Motoren nur dann zu geben, wenn die Firma 5inline Motorsport GbR den Motor vollständig und alleinig gebaut hat. Die Firma 5inline Motorsport GbR behält sich vor, den Einbau von selbstangeliefertem Material zu verweigern. Die 5inline Motorsport GbR haftet nicht für Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden.

  1. Fahrzeugübergabe Der Übergeber des Fahrzeuges an die 5inline Motorsport GbR ist dazu verpflichtet, eine schriftliche, bebilderte Dokumentation seines Fahrzeugs inklusive einer Auflistung der sich im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände bei Fahrzeugangabe auszuhändigen. Die Dokumentation muss vom Übergeber und einem Mitarbeiter der 5inline Motorsport GbR unterzeichnet werden. Alle eventuellen Mängel bei Fahrzeugrückgabe, gelten bei Nichtbeachtung der Dokumentation als „bereits gewesen“.

  1. Material, Betriebsflüssigkeiten, Elektronik Bei jedem Auftrag obliegt es der Firma 5inline Motorsport GbR allein darüber zu entscheiden, welche Flüssigkeiten und Materialien für den jeweiligen Umbau genutzt werden. Dies beinhaltet sowohl, aber nicht ausschließlich, die Verwendung spezieller Öle, Additive, Montagehilfsmittel, Leitungen, usw.

    Im Fall des Erwerbs eines 5inline Motorsportkabelbaums ist zu beachten, dass dieser für jegliche Ausstattungsvarianten der Fahrzeuge vollständig bestückt ist, sodass ggf. einzelne Kabel und Stecker für das jeweils vorliegende Fahrzeug nicht benötigt werden. Diese liegen, wie bei einem Serienkabelbaum auch, frei im Motorraum.

    Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass im Zuge des Aufbaus bzw. der Leistungssteigerung seines Motors von der serienmäßigen Zündkerzenbestückung abgewichen werden muss.

    Die im Serienzustand vorgeschriebenen Zündkerzen sind für die geänderte Motorleistung, die erhöhte thermische Belastung und die spezifischen Betriebsbedingungen nicht mehr geeignet.

    Zur Sicherstellung eines einwandfreien Motorbetriebs sowie zur Vermeidung von Motorschäden ist der Einsatz von Zündkerzen mit höherem Wärmewert und angepasster Zündcharakteristik technisch zwingend erforderlich.

    Die verwendeten Zündkerzen sind für den modifizierten Motor technisch geeignet, besitzen jedoch keine offizielle Freigabe des Fahrzeug- oder Motorherstellers für den Serienmotor. Dadurch kann die Verwendung dieser Zündkerzen:

  • Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Dritten (z. B. Fahrzeughersteller) ausschließen
  • zu einem erhöhten Prüf- und Wartungsaufwand führen.
  • Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass er:
  • über die technischen und rechtlichen Besonderheiten der Verwendung dieser Zündkerzen vollumfänglich aufgeklärt wurde
  • den Einbau dieser Zündkerzen auf eigene Verantwortung beauftragt
  • auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer verzichtet, soweit diese auf die Verwendung der nicht herstellerfreigegebenen Zündkerzen zurückzuführen sind.

    Die von uns eingesetzten Kolben sind eine Eigenentwicklung, die speziell für den Einsatz im Motorsport hergestellt wurde. Das verwendete Kolbenspiel sowie das Kolbenring-Stoßspiel weichen dabei bewusst und erheblich von serienmäßigen Vorgaben ab und entsprechen nicht den Spezifikationen von Serienteilen oder Serienmotoren. Die Kolben sind mit einer speziellen Beschichtung versehen, welche sich im Rahmen der ersten ca. 1.000 km einläuft und dabei teilweise in der Zylinderbohrung abträgt. Die dabei entstehenden Schleifspuren innerhalb der Zylinderlaufbahn stellen keinen Mangel dar und beeinträchtigen die Funktion von Motor oder Kolben zu keinem Zeitpunkt. Ihre Verwendung ist bei leistungsoptimierten Motoren dieses Typs zwingend erforderlich. Aufgrund der erheblichen Leistungssteigerung kann nicht mit konventionellen oder vom Hersteller vorgegebenen Werten für Kolbenspiel und Kolbenring-Stoßspiel gearbeitet werden. Sollte der Kunde mit diesem Verfahren oder mit dem Einsatz des genannten Kolbens nicht einverstanden sein, ist dies vor Projektbeginn ausdrücklich schriftlich mitzuteilen oder der Verwendung ausdrücklich zu widersprechen.

    Die 5inline Motorsport GbR übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei Dienstleistungen, die von Drittanbietern ausgeführt werden, welche auf höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des der 5inline Motorsport GbR liegen – hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, sowie Lieferengpässe oder Verzögerungen seitens Zulieferer oder Versanddienstleistern. In solchen Fällen verlängern sich die Bearbeitungs- und Lieferfristen. Für Schäden, die durch Verzögerungen entstehen, haftet die 5inline Motorsport GbR ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Solange keine vollständige Bezahlung aller Forderungen vorliegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte War
    e zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben.

  2. Bildrechte Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Fahrzeug oder Fahrzeugteile im Rahmen von Werkstattarbeiten auf Fotos oder Videos dokumentiert und veröffentlicht werden darf. Falls der Auftraggeber dies nicht wünscht, muss er ausdrücklich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten widersprechen. Ohne einen rechtzeitigen schriftlichen Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt

  3. Haftungsausschluss Wettkampf/Veranstaltungs-anmeldung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor einer von uns schriftlich bestätigten Fertigstellungsmeldung durch die 5inline Motorsport GbR keine Haftung dafür übernommen wird, wenn ein Fahrzeug vom Kunden zu Wettkämpfen, Rennen oder ähnlichen Veranstaltungen angemeldet wird und das Fahrzeug zu dem jeweiligen Termin nicht fertiggestellt oder einsatzbereit ist. Die Anmeldung des Fahrzeugs zu Veranstaltungen vor der offiziellen Fertigstellung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz von Folgekosten oder sonstige Ansprüche wegen einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  4. Fahrzeugunterstellung und Abholung Falls vom Kunden nicht explizit eine Unterstellung des angelieferten Fahrzeugs in einer geschlossenen Halle gewünscht wird, erfolgt die Unterstellung des angelieferten Fahrzeugs auf dem Außengelände der 5inline Motorsport GbR. Für die Unterstellung in einer geschlossenen Halle wird eine Stellplatzgebühr von 59,00 EUR pro Monat erhoben. Nach Benachrichtigung des Abschlusses der beauftragten Arbeiten und Aufforderung der Fahrzeugabholung werden dem Kunden 14 Wochentage für die Abholung des Fahrzeugs eingeräumt. Erfolgt nach diesem Zeitraum keine Abholung des Fahrzeugs, wird eine Standgebühr für das Fahrzeug von 2,00 EUR pro Kalendertag erhoben. Die Unterstellung nach der genannten Abholfrist erfolgt auf dem Außengelände der 5inline Motorsport GbR. Bei explizitem Wünsch nach Unterstellung in einer geschlossenen Halle nach den 14 Tagen Abholfrist werden 3,00 EUR pro Kalendertag berechnet.

    Für Fahrzeuge, die auf dem Außengelände der 5inline Motorsport GbR abgestellt sind, übernimmt die 5inline Motorsport GbR keinerlei Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl am Fahrzeug oder an darin befindlichen Gegenständen. Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der 5inline Motorsport GbR sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde fahrlässig die 5inline Motorsport GbR verursacht.

    Bei der Fahrzeugabholung sind alle noch vorhanden Alt Teile vom Abholer zu übernehmen. Für Alt Teile, die nicht vom Abholer übernommen wurden, gilt die Freigabe für die Entsorgung nach den jeweils geltenden Bestimmungen durch die 5inline Motorsport GbR.

    Bei Übergabe bekannte, als auch unbekannte Mängel am Fahrzeug, deren Behebung nicht im erteilten Auftragsumfang enthalten sind, stehen unter Haftungsausschluss.

  5. Rückgaberecht & Gewährleistung Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sowie alle Bauteile, die eine Anpassung an ein Fahrzeug erfahren haben, sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

    Motorsportmotoren, die nicht durch die 5inline Motorsport GbR, sondern durch Dritte in Betrieb genommen und/ oder Abgestimmt werden, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme erfordert spezifisches Fachwissen, die ausschließlich durch die qualifizierten Fachkräfte der 5inline Motorsport GbR gewährleistet werden kann. Für Schäden oder Mängel, die auf eine unsachgemäße Inbetriebnahme durch Dritte zurückzuführen sind, übernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

    Jedwede Nutzung unseres Materials, unserer Bauteile und aller Komponenten und Leistungen auf einer abgesperrten oder auch nicht abgesperrten Rennstrecke, so wie der Einsatz desselben auf 1/4 oder 1/8 Meile-Rennen (oder Veranstaltungen dieser Art) führen zu einem sofortigen Ausschluss jedwedem Rückgaberecht und Garantie auf alle Bauteile und Leistungen. Das bloße Vorhandensein von sogenannten Anti-Lag-Systemen (ALS) oder Launch Control Systemen, ob zu oder abschaltbar, führt zu einem Erlöschen jedwedem Rückgaberecht oder Garantie.

  6. Abstimmungsfahrten Mit Abgabe des Fahrzeugs erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter der Firma 5inline Motorsport GbR das Fahrzeug sowohl auf dem Allrad-Leistungsprüfstand, auf einer abgesperrten Rennstrecke, sowie auf öffentlichen Straßen zu Abstimmungszwecken bewegen. Hierbei wird das Fahrzeug in extreme Belastungszustände geführt, welche selbstredend für die Motorabstimmung zwingend notwendig sind. Daraus entstehende Schäden oder Mängel gehen zu Lasten des Fahrzeugbesitzers bzw. Halters.

  7. Änderungsabnahme Sollten Fahrzeuge zur Abnahme von baulichen Veränderungen übergeben werden oder durchgeführte Arbeiten am Fahrzeug eine Änderungsabnahme erfordern, obliegt es dem Gutachter allein darüber zu entscheiden, ob die Eintragung erfolgen kann oder nicht. Der Kunde besitzt kein Mitspracherecht hinsichtlich des Eintragungstextes oder der einzutragenden Komponenten, dies obliegt allein dem Gutachter. Bei einer nicht erfolgten Eintragung verbleibt das verbaute Material als nicht rückgabefähig, da es sich um Sonderanfertigungen (siehe Absatz 6) handelt. In jedem Fall werden dennoch 50% der Kosten für die Eintragung und Dokumentation einbehalten.

  8. Serviceintervalle Bei Leistungsgesteigerten Fahrzeugen besteht ein erhöhter Servicebedarf, sodass sich die notwenigen Serviceintervalle abweichend zu den Standard-Serviceintervallen erheblich verkürzen.

    Folgende Angaben entsprechen den gefahrenen Kilometern, nach denen spätestens ein Fahrzeugservice durchgeführt werden muss: Bis 400PS nach 6000km, 400-600PS nach 5000km, ab 600PS nach 4000km.

    Durch Nutzung des Fahrzeugs auf Rennsportveranstaltungen triff eine zusätzliche Verkürzung dieser Intervalle auf.

  9. Versicherung von Sendungen, Sendungsdauer, erneute Zusendung und Rückversand bei Kaufwiderruf Jede Sendung wird gemäß den geltenden Standard- Versicherungsrichtlinien des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.

    Der Kunde hat die Möglichkeit, eine höhere Versicherung für seine Sendung zu wünschen. Hierzu muss der Kunde uns ausdrücklich und schriftlich darüber informieren, dass er eine höhere Versicherung im angegebenen Warenwert wünscht.

    Die Kosten für eine erhöhte Versicherung richten sich nach dem angegebenen Warenwert und sind vom Kunden zu tragen.

    Ohne die ausdrückliche schriftliche Mitteilung des Kunden ist die Sendung bis zur Standardversicherungsgrenze des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.

    Mit der Übergabe der Sendung an den jeweiligen Versanddienstleiser sind keinerlei Änderungen der Bestellung mehr möglich. Die Dauer der Zustellung richtet sich nach den jeweiligen Angaben des Versanddienstleisters. Ist eine Sendung per Express gewünscht, ist eine schriftliche Mitteilung des Kunden nötig. Die Mehrkosten für den Expressversand werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    Bei nicht erfolgter Zustellung nach mehrmaligem Zustellversuch durch den Versanddienstleiste und damit einhergehen Rücksendung, trägt ein erneuter Versand auf Kosten des Kunden, auch wenn der Versand ursprünglich kostenlos erfolgte.

    Die Kosten der Rücksendung von gekauftem Material bei Kaufwiderruf trägt der Käufer.


Stand: 06.10.2025

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