Selbst angeliefertes Material, dazu gehören auch selbst aufgebaute Motoren, auch wenn sie durch Material der Firma 5inline Motorsport GbR selbst aufgebaut wurden oder durch eine Fremdfirma aufgebaut wurden, sind nicht Garantie und gewährleistungsfähig, da es sich um Motorsport und Rennsport Teile handelt. Die Firma 5inline Motorsport GbR behält sich das alleinige Recht vor, die Motoren auf Gewährleistung auf diese Motoren nur dann zu geben, wenn die Firma 5inline Motorsport GbR den Motor auch gebaut hat, und zwar nach ihren Vorstellungen.
Mit Abgabe des Fahrzeugs erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter der Firma 5inline Motorsport das Fahrzeug sowohl auf dem Leistungsprüfstand, wie auch auf der abgesperrten Rennstrecke, zu abstimmungszwecken bewegen. Hierbei wird das Fahrzeug in extreme Belastungszustände geführt, welche selbstredend für die Motorabstimmung zwingend notwendig sind. Daraus entstehende Schäden oder Mängel gehen zu Lasten des Fahrzeugbesitzers bzw. Halters.
Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, eine schriftliche, bebilderte Dokumentation seines Fahrzeugs, bei Fahrzeugangabe mit zu übergeben. Alle eventuellen Mängel bei Fahrzeugrückgabe, gelten bei Nichtbeachtung der Dokumentation als „bereits gewesen“.
Bei jedem Auftrag obliegt es der Firma 5inline Motorsport allein darüber zu entscheiden, welche Flüssigkeiten / Materialien für den jeweiligen Umbau genutzt werden. Dies beinhaltet sowohl, aber nicht ausschließlich die Verwendung spezieller Öle, Additive, Leitungen, usw.
Sollten Fahrzeuge zur Abnahme von baulichen Veränderungen überbracht werden, so obliegt es dem Prüfer allein darüber zu entscheiden, ob die Eintragung erfolgen kann oder nicht. Der Kunde hat keinerlei Mitspracherecht was den Text oder die jeweilige Komponenteneintragung angeht, dies obliegt dem Prüfer allein. Auch bei einer nicht erfolgten Eintragung, bleibt das verbaute Material nicht rückgabefähig, da es sich im Sondernafertigungen handelt. In jedem Fall werden 50% der Kosten für die reine Eintragung und Dokumentation einbehalten.
Das Fahrzeug muss im absolut verkehrssicheren, verkehrstüchtigen und einwandfreien Zustand überbracht werden.
Jedwede Nutzung unseres Materials, unserer Bauteile und aller Komponenten und Leistungen auf einer abgesperrten oder auch nicht abgesperrten Rennstrecke, so wie der Einsatz des selben auf 1/4 oder 1/8 Meile (oder Veranstaltungen dieser Art) Rennen führen zu einem sofortigen Ausschluss jedweder Garantie auf alle Bauteile und Leistungen. Das bloße Vorhandensein von sogenannten ALS oder Launch Control Systemen, ob zu oder abschaltbar, führt zu einem Erlöschen jedweder Gewährleistung.
Versicherung von Sendungen
Jede Sendung wird standardmäßig gemäß den geltenden Versicherungsrichtlinien des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine höhere Versicherung für seine Sendung zu wünschen. Hierzu muss der Kunde uns ausdrücklich und schriftlich darüber informieren, dass er eine höhere Versicherung im angegebenen Warenwert wünscht.
Die Kosten für eine erhöhte Versicherung richten sich nach dem angegebenen Warenwert und sind vom Kunden zu tragen.
Ohne die ausdrückliche schriftliche Mitteilung des Kunden bleibt die Sendung bis zur Standardversicherungsgrenze des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.
Mit dieser Ergänzung möchten wir sicherstellen, dass jeder Kunde die Möglichkeit hat, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Wir hoffen, dass diese Regelung dazu beiträgt, mögliche Missverständnisse zu vermeiden.