Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 5inline Motorsport GbR gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmen mit der 5inline Motorsport GbR schließt. Der Vertrag wird in der deutschen Sprache verfasst. Ein Vertrag gilt ab der Annahme eines unterbreiteten Angebotes als rechtskräftig abgeschlossen. 
 
  1. Selbst angeliefertes Material Selbst angeliefertes Material, dazu gehören auch durch den Kunden aufgebaute Motoren, wenn sie mittels Materials der Firma 5inline Motorsport GbR aufgebaut wurden oder durch eine Fremdfirma aufgebaut wurden, ist nicht garantie- und gewährleistungsfähig, da es sich um Motorsport und Rennsport Teile handelt. Die Firma 5inline Motorsport GbR behält sich das alleinige Recht vor, Garantieleistung auf diese Motoren nur dann zu geben, wenn die Firma 5inline Motorsport GbR den Motor vollständig und alleinig gebaut hat.
 
  1. Fahrzeugübergabe Der Übergeber des Fahrzeuges an die 5inline Motorsport GbR ist dazu verpflichtet, eine schriftliche, bebilderte Dokumentation seines Fahrzeugs inklusive einer Auflistung der sich im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände bei Fahrzeugangabe auszuhändigen. Die Dokumentation muss vom Übergeber und einem Mitarbeiter der 5inline Motorsport GbR unterzeichnet werden. Alle eventuellen Mängel bei Fahrzeugrückgabe, gelten bei Nichtbeachtung der Dokumentation als „bereits gewesen“.
 
  1. Material, Betriebsflüssigkeiten, Elektronik Bei jedem Auftrag obliegt es der Firma 5inline Motorsport GbR allein darüber zu entscheiden, welche Flüssigkeiten und Materialien für den jeweiligen Umbau genutzt werden. Dies beinhaltet sowohl, aber nicht ausschließlich, die Verwendung spezieller Öle, Additive, Montagehilfsmittel, Leitungen, usw.

Im Fall des Erwerbs eines 5inline Motorsportkabelbaums ist zu beachten, dass dieser für jegliche Ausstattungsvarianten der Fahrzeuge vollständig bestückt ist, sodass ggf. einzelne Kabel und Stecker für das jeweils vorliegende Fahrzeug nicht benötigt werden. Diese liegen, wie bei einem Serienkabelbaum auch, frei im Motorraum.

 

  1. Fahrzeugunterstellung und Abholung Falls vom Kunden nicht explizit eine Unterstellung des angelieferten Fahrzeugs in einer geschlossenen Halle gewünscht wird, erfolgt die Unterstellung des angelieferten Fahrzeugs auf dem Außengelände der 5inline Motorsport GbR. Für die Unterstellung in einer geschlossenen Halle wird eine Stellplatzgebühr von 59,00 EUR pro Monat erhoben. Nach Benachrichtigung des Abschlusses der beauftragten Arbeiten und Aufforderung der Fahrzeugabholung werden dem Kunden 14 Wochentage für die Abholung des Fahrzeugs eingeräumt. Erfolgt nach diesem Zeitraum keine Abholung des Fahrzeugs, wird eine Standgebühr für das Fahrzeug von 2,00 EUR pro Kalendertag erhoben. Die Unterstellung nach der genannten Abholfrist erfolgt auf dem Außengelände der 5inline Motorsport GbR.

Bei der Fahrzeugabholung sind alle noch vorhanden Alt Teile vom Abholer zu übernehmen. Für Alt Teile, die nicht vom Abholer übernommen wurden, gilt die Freigabe für die Entsorgung nach den jeweils geltenden Bestimmungen durch die 5inline Motorsport GbR.

Bei Übergabe bekannte, als auch unbekannte Mängel am Fahrzeug, deren Behebung nicht im erteilten Auftragsumfang enthalten sind, stehen unter Haftungsausschluss.

 

  1. Rückgaberecht & Gewährleistung Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sowie alle Bauteile, die eine Anpassung an ein Fahrzeug erfahren haben, sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. 

Jedwede Nutzung unseres Materials, unserer Bauteile und aller Komponenten und Leistungen auf einer abgesperrten oder auch nicht abgesperrten Rennstrecke, so wie der Einsatz desselben auf 1/4 oder 1/8 Meile-Rennen (oder Veranstaltungen dieser Art) führen zu einem sofortigen Ausschluss jedwedem Rückgaberecht und Garantie auf alle Bauteile und Leistungen. Das bloße Vorhandensein von sogenannten Anti-Lag-Systemen (ALS) oder Launch Control Systemen, ob zu oder abschaltbar, führt zu einem Erlöschen jedwedem Rückgaberecht oder Garantie.

 

  1. Abstimmungsfahrten Mit Abgabe des Fahrzeugs erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter der Firma 5inline Motorsport GbR das Fahrzeug sowohl auf dem Allrad-Leistungsprüfstand, auf einer abgesperrten Rennstrecke, sowie auf öffentlichen Straßen zu Abstimmungszwecken bewegen. Hierbei wird das Fahrzeug in extreme Belastungszustände geführt, welche selbstredend für die Motorabstimmung zwingend notwendig sind. Daraus entstehende Schäden oder Mängel gehen zu Lasten des Fahrzeugbesitzers bzw. Halters. 
 
  1. Änderungsabnahme Sollten Fahrzeuge zur Abnahme von baulichen Veränderungen übergeben werden oder durchgeführte Arbeiten am Fahrzeug eine Änderungsabnahme erfordern, obliegt es dem Gutachter allein darüber zu entscheiden, ob die Eintragung erfolgen kann oder nicht. Der Kunde besitzt kein Mitspracherecht hinsichtlich des Eintragungstextes oder der einzutragenden Komponenten, dies obliegt allein dem Gutachter. Bei einer nicht erfolgten Eintragung verbleibt das verbaute Material als nicht rückgabefähig, da es sich um Sonderanfertigungen (siehe Absatz 6) handelt. In jedem Fall werden dennoch 50% der Kosten für die Eintragung und Dokumentation einbehalten.

  2. Versicherung von Sendungen, Sendungsdauer und Rückversand bei Kaufwiderruf Jede Sendung wird gemäß den geltenden Standard- Versicherungsrichtlinien des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.

Der Kunde hat die Möglichkeit, eine höhere Versicherung für seine Sendung zu wünschen. Hierzu muss der Kunde uns ausdrücklich und schriftlich darüber informieren, dass er eine höhere Versicherung im angegebenen Warenwert wünscht.

Die Kosten für eine erhöhte Versicherung richten sich nach dem angegebenen Warenwert und sind vom Kunden zu tragen.

Ohne die ausdrückliche schriftliche Mitteilung des Kunden ist die Sendung bis zur Standardversicherungsgrenze des jeweiligen Versanddienstleisters versichert.

Mit der Übergabe der Sendung an den jeweiligen Versanddienstleiser sind keinerlei Änderungen der Bestellung mehr möglich. Die Dauer der Zustellung richtet sich nach den jeweiligen Angaben des Versanddienstleisters. Ist eine Sendung per Express gewünscht, ist eine schriftliche Mitteilung des Kunden nötig. Die Mehrkosten für den Expressversand werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Rücksendung von gekauftem Material bei Kaufwiderruf trägt der Käufer.

Stand: 14.01.2025

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