Selbst angeliefertes Material, dazu gehören auch selbst aufgebaute Motoren, auch wenn sie durch Material der Firma 5inline Motorsport GbR selbst aufgebaut wurden oder durch eine Fremdfirma aufgebaut wurden, sind nicht Garantie und gewährleistungsfähig, da es sich um Motorsport und Rennsport Teile handelt. Die Firma 5inline Motorsport GbR behält sich das alleinige Recht vor, die Motoren auf Gewährleistung auf diese Motoren nur dann zu geben, wenn die Firma 5inline Motorsport GbR den Motor auch gebaut hat, und zwar nach ihren Vorstellungen.
Mit Abgabe des Fahrzeugs erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter der Firma 5inline Motorsport das Fahrzeug sowohl auf dem Leistungsprüfstand, wie auch auf der abgesperrten Rennstrecke, zu abstimmungszwecken bewegen. Hierbei wird das Fahrzeug in extreme Belastungszustände geführt, welche selbstredend für die Motorabstimmung zwingend notwendig sind. Daraus entstehende Schäden oder Mängel gehen zu Lasten des Fahrzeugbesitzers bzw. Halters.
Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, eine schriftliche, bebilderte Dokumentation seines Fahrzeugs, bei Fahrzeugangabe mit zu übergeben. Alle eventuellen Mängel bei Fahrzeugrückgabe, gelten bei Nichtbeachtung der Dokumentation als „bereits gewesen“.
Bei jedem Auftrag obliegt es der Firma 5inline Motorsport allein darüber zu entscheiden, welche Flüssigkeiten / Materialien für den jeweiligen Umbau genutzt werden. Dies beinhaltet sowohl, aber nicht ausschließlich die Verwendung spezieller Öle, Additive, Leitungen, usw.
Sollten Fahrzeuge zur Abnahme von baulichen Veränderungen überbracht werden, so obliegt es dem Prüfer allein darüber zu entscheiden, ob die Eintragung erfolgen kann oder nicht. In jedem Fall werden 75% der Kosten einbehalten.
Das Fahrzeug muss im absolut verkehrssicheren, verkehrstüchtigen und einwandfreien Zustand überbracht werden.